IGRW - Interessensgemeinschaft Ressource Wasser

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Versickerung von Regenwasser

Allgemeines

A) Oberflächige Versickerung

  1. Belebte Bodenzone - Muldenversickerung
  2. Rigole, wasserdurchlässige Pflasterung (Rasengittersteine)

B) Unterirdische Versickerung

  1. Sickerstränge
  2. Sickerblöcke, Sickermulde, Sickertunnel
  3. Sickerschächte

Vorwort:
Die hier beschriebenen Versickerungsarten beziehen sich nur auf die Versickerung von Dach- und Oberflächenabwasser im privaten Bereich ohne nennenswerte Verschmutzungen. (Flächen kleiner als 1000 m²).
Diese Versickerungen sind im Allgemeinen nicht bewilligungspflichtig.
Treten bei diesen Abwässer Verschmutzungen auf – z.B. durch Mineralöle, Schwermetalle, Fäkalien usw. – sind weitergehende Reinigungsmaßnahmen erforderlich.
Auskunft darüber geben die zuständigen Abteilungen der Landesregierungen und Magistrate.
Nachfolgende ausgewählte Links (keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
OÖ Landesregierung: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-B2202DC7-17F541E0/ooe/gtw_beseitigung_dps.pdf
Ktn. Landesregierung: http://www.verwaltung.ktn.gv.at/18890_DE-.pdf
Tiroler Landesregierung: http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wasser/wasserinfo/ downloads/oberflaechenwaesser-leit-200502.pdf
Magistrat Wien: http://www.wien.gv.at/kanal/technik/strategie/regen.htm#reg
http://www.magwien.gv.at/umwelt/wasserbau/pdf/dachflaechenwasserreinigung.pdf

Normen und Regelblätter
Folgende Normen und Regelblätter sind für die Auslegung, Berechnung und Ausführung zu beachten: (in den geltenden Fassungen)

ÖNORM B 2506-1: Regenwassersickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen – Anwendung, hydraulische Bemessung, Bau und Betrieb

ÖNORM B 2506-2: Regenwassersickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen – Qualitative Anforderung an das zu versickernde Regenwasser, Bemessung, Bau und Betrieb von Reinigungsanlagen

ATV A-138: Entwurf, Planung, Bau und Betrieb für Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswässern
ÖWAV-Regelblatt 35: Behandlung von Niederschlagswässern

Grundsätzliches:
Um den natürlichen Wasserkreislauf nachhaltig zu fördern, soll eine Ableitung der Oberflächenwässer von versiegelten Stellen nicht direkt in eine Kanalisation oder in einen Vorfluter erfolgen, sondern über den Boden dem Grundwasserkörper zugeführt werden.
Dadurch werden einerseits die Kanäle und Vorfluter entlastet (dezentraler Hochwasserschutz), und andererseits dem Absinken des Grundwasserspiegels entgegengewirkt.
Eine Versickerung ist nur dort möglich, wo die Durchlässigkeit des Untergrundes eine Versickerung zulässt (kein Lehm- oder Ton-Untergrund), wo der maximale Grundwasserspiegel ausreichend tief liegt (>1,5m unter der Sickeranlage) bzw. kein Schutzgebiet vorliegt, welches eine Versickerung ausschließt.

Berechnung und Auslegung:
Da eine Berechnung von Versickerungsanlagen sehr umfangreich ist, wird in den meisten Fällen ein Fachmann damit beauftragt werden müssen.
Jede Versickerungsart muß aber ein entsprechendes Retentionsvolumen in Abhängigkeit der Versickerungsfläche und der Sickergeschwindigkeit des Bodens für den Starkregenfall aufweisen.
Einige Firmen bieten von Ihren Produkten Berechnungstabellen an.
Vorraussetzung dafür ist, dass die notwendigen Daten wie die Durchlässigkeit des Bodens (kf-Wert) und die Starkniederschlagskurve des Gebietes nach dem Lorenz-Skoda-Modell (ist bei den hydrographischen Dienststellen der einzelnen Bundesländer erhältlich) bekannt sind.
Siehe: 
Auslegung Sickerschächte SW-Umwelttechnik